Neues kirchliches Datenschutzgesetz

Neues kirchliches Datenschutzgesetz

Am 24.05.2018 – also einen Tag vor der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) – tritt das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in der katholischen Kirche in Kraft.

Als katholische Jugendorganisation sind wir auch in einem hohen Maß von diesem dem KDG betroffen und haben uns daran zu halten. Als erste Maßnahme wurde die Datenschutzerklärung auf unserer Website entsprechend angepasst.

Weiterhin stärkt das Gesetz auch das Recht am eigenen Bild. Daher dürfen wir keine Bilder mehr von Personen veröffentlichen, wenn wir nicht für jedes einzelne Bild eine entsprechende schriftliche Erlaubnis vom Abgebildeten (bzw. bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten) haben. Selbstverständlich haben wir auch vorher nur Bilder mit entsprechender Erlaubnis veröffentlicht. Die pauschale Einverständniserklärung, wie sie zum Beispiel auf der Anmeldung im Stamm oder zu Zeltlagern zu finden war, verliert also ab dem 24.05.2018 seine Gültigkeit.

Auch die bisher veröffentlichten Bilder sind davon betroffen. Um dem KDG gerecht zu werden, wurde die Bildergalerie vorübergehend deaktiviert und alle sonstigen Bilder mit klar erkennbaren Personen entfernt. Wir bitten hier um Verständnis, dass es für uns unzumutbar wäre, Einverständniserklärungen der letzten zehn Jahre einzuholen. Somit sind diese Bilder nicht mehr einsehbar.

Für zukünftige Veröffentlichungen von Bilder, wie Beispielsweise das Stammeslager 2018, wird aktuell noch eine praktikable Lösung gesucht. Bis dahin verzichten wir auf das Einstellen von Bilder auf unsere Website.

Weiterführende Links mit Informationen:

Beschluss Katholisches Datenschutzzentrum

Artikel auf katholisch.de zum Thema Kinderfotos

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